Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Die Basis unserer Zusammenarbeit

Klarheit und Verbindlichkeit sind für die AnRa GmbH die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Partnerschaft. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, die Prozesse von der ersten Anfrage bis zur finalen Lieferung für beide Seiten fair und transparent zu gestalten. Sie bilden den rechtlichen Rahmen, auf den Sie sich als Kunde bei der Realisierung Ihrer Verpackungsprojekte verlassen können. Ganz gleich, ob es um technische Barrierefolien oder Ihren individuellen Refill bag geht – wir setzen auf eine vertrauensvolle Basis.

Geltungsbereich: Diese AGB gelten vorrangig für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB). Sofern in Ausnahmefällen Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) im Fernabsatz geschlossen werden (z. B. Kauf der „Lucies Edition“), gelten diese AGB nur insoweit, als sie den gesetzlichen Verbraucherschutzrechten nicht widersprechen – insbesondere steht Verbrauchern hierbei das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht zu.


Vertragsgrundlagen und Bestellablauf

Betreiberinformationen:

AnRa GmbH
Johann-Melchior-Straße 3
41334 Nettetal, Deutschland

Geschäftsführerin: Angela Radloff
Ust-IdNr.: DE354364581
Rechtssitz: Nettetal

Wir stehen für eine korrekte und professionelle Abwicklung nach deutschem Recht am Standort Nettetal. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht – Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


1. Vertragsabschluss und Angebote

Alle Angebote der AnRa GmbH sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Ihre Bestellung und unsere schriftliche Auftragsbestätigung (in der Regel per E-Mail) zustande. Bitte stellen Sie sicher, dass der Empfang unserer E-Mails technisch sichergestellt ist (Spam-Filter prüfen). Der Inhalt der Auftragsbestätigung (Menge, Ausführung, Maße, Preis) ist maßgeblich.

2. Individuell gestaltete Waren & Druckvorlagen

Für Sonderanfertigungen nutzen wir Ihre schriftlichen Vorgaben. Die Produktion erfolgt erst nach Ihrer schriftlichen Druckfreigabe (Proof).

  • Urheberrecht: Der Kunde garantiert, dass übermittelte Daten keine Rechte Dritter verletzen und stellt die AnRa GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei.
  • Werkzeuge: Druckvorlagen (Klischees) bleiben Eigentum der AnRa GmbH, auch wenn der Kunde die Kosten hierfür anteilig übernimmt.
  • Toleranzen: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind branchenüblich und werden berechnet. Materialtoleranzen (Stärke ±10 %, Maß ±5 %) sowie geringfügige Abweichungen in den Farbtönen gelten als technisch unvermeidbar. Ein fehlerhafter Anteil bis zu 3 % der Gesamtmenge gilt als ordnungsgemäße Lieferung.

Lieferung, Abruf und Verpackungsgesetz

3. Lieferbedingungen und Gefahrübergang

Liefertermine sind annähernd. Bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Bei B2B-Verträgen reisen alle Sendungen auf Gefahr des Auftraggebers (Gefahrübergang bei Übergabe an den Frachtführer).

4. Abrufaufträge und Lagerung

Sofern nicht anders vereinbart, sind Abrufaufträge innerhalb von maximal sechs Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen und Lagerkosten zu berechnen.

5. Verpackungsgesetz (VerpackG)

Die Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten nach dem VerpackG liegt grundsätzlich beim Erstinverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen. Für Service- und Verkaufsverpackungen, die der Kunde befüllt und an private Endverbraucher abgibt, ist dieser für die Lizenzierung selbst verantwortlich.

Konditionen, Gewährleistung und Haftung

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wir behalten uns Preisanpassungen bei massiven Rohstoffpreisschwankungen vor. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

7. Gewährleistung und Haftung

Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung; offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.

  • Eignungsprüfung: Es obliegt dem Besteller, die Eignung der Ware für den Verwendungszweck vorab durch Muster-Tests unter Realbedingungen zu prüfen.
  • Haftungsbegrenzung: Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden (maximal Materialwert der Lieferung) begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Rechtliche Absicherung und Schlussbestimmungen

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Nettetal. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nettetal. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10. Bildrechte und Salvatorische Klausel

Sämtliche Bilder und Logos auf unserer Webseite sind Eigentum der AnRa GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(Stand 02/2026)

Kontakt für Rückfragen

Haben Sie Fragen zu diesen Bedingungen oder wünschen Sie weitere Informationen? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Eine transparente Kommunikation ist uns wichtig – nur so entsteht Vertrauen.

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